Ein Pflegeplatz im Betreuten Wohnen Aargau GmbH können sich alle leisten


Die Kosten im Betreuten Wohnen Aargau GmbH werden in drei Bereichen zusammengefasst verrechnet:

•    Pensionstaxe

•    Pauschale für nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen

•    Pflegebedarfsstufenabhängige Tarife für Pflegeleistungen

•    Medizinische Nebenleistungen


Unter der Rubrik Taxordnung, können sie sich einen Überblick über die Aufenthaltskosten schaffen.

Wir beraten Sie diesbezüglich gerne im persönlichen Gespräch.

Vergünstigungen

Die Institutionsleitung möchte Sie an dieser Stelle auf verschiedene Möglichkeiten von finanziellen Entlastungen aufmerksam machen. Die Möglichkeiten sind nicht für alle gleich, da in den verschiedenen Fällen entsprechende Vorraussetzungen erfüllt sein müssen.

AHV Ergänzungsleistungen

Heimbewohner können zur Finanzierung des Heimaufenthaltes eine Zusatzrente der AHV beanspruchen. Diese Ergänzungsleistung (EL) muss beim Kantonalen Sozialversicherungsamt beantragt werden. Pro Senectute stellt einen Rechner zur Verfügung, wo Sie Ihren Anspruch auf eine mögliche Ergänzungsleistung selbst berechnen können. Diese Zahlen sind allerdings nur provisorisch.

Das Antragsformular können Sie direkt hier ausfüllen: Anmeldung Ergänzungsleistungen | SVA Aargau (sva-ag.ch) 

Weitere Informationen finden Sie hier: AHV-Ergänzungsleistungen

Bezüger von Ergänzungsleistungen können die jährlichen Selbstbehalte der Krankenkassenabrechnungen und Rechnungen für Zahnarzt, Optiker und Hörgeräte an die AHV – EL Stelle zur Rückerstattung einreichen.

Hilflosenentschädigung

Für Personen, welche während mindestens einem Jahr in den BESA Stufen 3 und 4 eingestuft sind, besteht die Möglichkeit, bei der AHV-Stelle ihres Wohnkantons einen Antrag auf Hilflosenentschädigung einzureichen. Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig. Genauere Informtionen zur Hilflosenentschädigung erhalten Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Kanton Schaffhausen hier beim Sozialversicherungsamt. Da das Formular beim Ausfüllen Schwierigkeiten bereiten kann, ist unsere Leiterin Betreuung und Pflege, Egli Jennifer und Institutionsleitung Knecht Rahelgerne bereit, Ihnen dabei behilflich zu sein.

Steuern

Im Kanton Aargau besteht die Möglichkeit für Heimbewohner, die Pflegeleistungen ab BESA-Stufe 2, einen Teil der Kosten als zusätzliche Abzüge bei der Ziffer 23.1: Krankheits- und Unfall- und Invaliditätskosten, geltend zu machen. Die Wegleitung zur Steuerklärung ist genau zu beachten.

Radio- & Fernsehen

Die Bewohner der Pflegeinstitution müssen für die privat genutzten Räume keine zusätzliche Radio-und-TV-Steuer zahlen.